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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

Firma AUFWÄRTS

Weidstrasse 4, 6343 Rotkreuz 

Stand 04.01.2018

Allgemeines, Geltungsbereich

1) Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Verkaufsabschlusses mit der Firma AUFWÄRTS. Die

Lieferungen, Leistungen und Angebote von AUFWÄRTS erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser

allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2) Unseren AGB’s entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen anerkennen wir nur, falls wir

diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben

3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen des OR und der SIA.

Vertragsabschluss

1) Alle Angebote der Firma AUFWÄRTS sind freibleibend, bis der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten

hat.

2) Die rechtlichen Grundlagen zum Angebot gelten alle SIA Normen, insbesondere

die SIA Normen 118, 251, 253, und 118/253.

3) Nach Bestelleingang bei der Firma AUFWÄRTS erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, in welcher

Lieferumfang, Verkaufspreis, Zahlungsmodus, Lieferzeit und Lieferort sowie allfällige zusätzliche Spesen

(z.B. bei Auslandlieferung Zoll etc.) verbindlich festgehalten sind.

4) Allfällige Abweichungen zur AGB der Firma AUFWÄRTS sind nur gültig, wenn sie von der Firma

AUFWÄRTS unterzeichnet und dem Werkvertrag als integrierender Bestandteil beigelegt sind.

Auslieferung der Ware

Bei Lieferungen an den Kunden werden die Transportkosten separat offeriert und verrechnet. Die Ware wird 

durch uns transportgerecht verpackt. Das Transportrisiko kann bei Wunsch zusätzlich versichert werden. 

Lieferfrist

1) Die Lieferfrist für Parkett-Treppentritte ca. 10 Arbeitstage ab Parkettanlieferung des Kunden, Massklarheit

und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Lieferzeiten werden bei Auftrags-eingang bestätigt.

2) Die Lieferfrist für Massivholz-Treppentritte ca. 4 Wochen ab Massklarheit und Unterzeichneung der

Auftragsbestätigung. Lieferzeiten werden bei Auftragseingang bestätigt.

3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der

Firma AUFWÄRTS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören

insbesondere Brand, Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie

bei Zulieferern eintreten – hat die Firma AUFWÄRTS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen

nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma AUFWÄRTS die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl.

einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die Firma

AUFWÄRTS dem Kunden schnellstmöglich mitteilen.

3.) Liefer- und Leistungsverzögerungen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, müssen von diesem

zeitgerecht an die Firma AUFWÄRTS gemeldet werden. Mehrkosten im Zusammenhang mit dieser

Terminverzögerung können von der Firma AUFWÄRTS dem Auftraggeber verrechnet werden.

Montagebedingungen

Die Baustelle muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten 

ermöglichen. Der Auftraggeber hat kostenlos folgendes zur Verfügung zu stellen: die erforderlichen Gerüste, 

Baukrane, ab 4 Stockwerken (inkl. Erdgeschoss) einen Aufzug, Elektro-Steckdosen innerhalb 50m von der 

Montagestelle, Licht, einen geeigneten abschliessbaren Raum für das Montagematerial, einen geeigneten 

Lagerplatz für die vom Auftraggeber angelieferten Bauteile (falls nicht abschliessbar lehnt die Firma 

AUFWÄRTS allfällige Schäden durch Dritte ab). Allfällige Terminverschiebungen und Mehrkosten infolge 

Nichteinhaltung der obigen Baustellenanforderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wartezeiten und 

Mehrkosten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Nichteinhaltung von Anlieferzeiten, fehlende oder 

mangelhafte Materialanlieferungen, unsauberer Treppengrund etc.) kann die Firma AUFWÄRTS dem 

Auftraggeber zum im Werkvertrag vereinbarten Regie-Stundensatz von 85.00 CHF/Std und einer Kilometer

Entschädigung von 0.70 CHF/km verrechnen.

Zahlungsbedingungen

1) Der Rechnungsbetrag ist spätestens innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. 

2) Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung von der Firma AUFWÄRTS nach dem Fälligkeitstag in Verzug, 

soweit er bis dahin nicht bezahlt hat. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich 5 % Verzugszinsen und 

Mahngebühren von CHF 30 fällig. Bei einer 2ten Mahnung bei einem Verzug um mehr als 10 Tagen nach 

Zahlungsziel werden weitere 60 CHF Mahngebühren (gesamthaft 90 CHF) und weitere Verzugszinsen von 

5% fällig. Bei einer 3ten Mahnung bei einem Verzug um mehr als 20 Tage nach Zahlungsziel werden weitere 

90 CHF Mahngebühren (gesamthaft 180 CHF) und weitere Verzugszinsen von 5% fällig. Bei nicht Beachtung 

der 3ten Mahnung werden nach mehr als 30 Tagen nach Zahlungsziel ohne weitere Hinweise rechtliche 

Schritte wie die Betreibung und/oder das Handwerkerpfandrecht eingeleitet. Sämtliche damit entstandenen 

Kosten werden dem Kunden von der Firma AUFWÄRTS vollumfänglich verrechnet. 

3.) Abzüge stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten 

oder von der Firma AUFWÄRTS bewilligt wurden. Abzüge dürfen nur auf dem jeweiligen Auftrag 

vorgenommen werden. Ausser es besteht eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung. 

4) Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts 

ausserdem ausgeschlossen, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels 

bzw. dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht. 

Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben dadurch unberührt.

5.) Für Kunden, die wiederholt gemahnt werden müssen behalten wir uns vor, die Zahlungskonditionen zu 

unseren Gunsten anzupassen.

Abnahme

1) Der Kunde muss die Ware bei Entgegennahme sofort prüfen.

2) Allfällige Reklamationen sind bei den Treppentritten schriftlich innerhalb 3 Arbeitstagen nach Lieferung 

respektive Montage an die Firma AUFWÄRTS zu richten. Spätere Mängelrügen können nicht mehr 

berücksichtigt werden. Die Firma AUFWÄRTS wird mit dem Kunden die notwendigen Nacharbeiten 

vereinbaren und rasch möglichst ausführen.

3.) Bei Montagearbeiten meldet die Firma AUFWÄRTS dem Auftraggeber die Fertigstellung der 

Montagearbeiten. Diese erstellen gemeinsam ein Abnahmeprotokoll, allfällige Mängel werden inklusive 

Nachbesserungs-Termin bzw. wenn Nachbesserung nicht möglich ist inkl. Preisnachlass notiert und von 

beiden Parteien unterzeichnet. Bei marginalen Mängeln, welche den Nutzen nicht wesentlich einschränken, 

ist die Firma AUFWÄRTS zur sofortigen Rechnungsstellung berechtigt, andernfalls nach dem erfolgten 

Nachbesserungs-Termin. Schwerwiegende Mängel müssen im Abnahmeprotokoll entsprechend 

gekennzeichnet werden. Nimmt der Auftraggeber an der Bauabnahme nicht teil, so muss er innert 3 Tagen 

ab dem vereinbarten Bauabnahmetermin allfällige Mängel schriftlich an die Firma AUFWÄRTS melden, 

ansonsten gilt das Werk als mangelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben verdeckte Mängel gemäss SIA.

Eigentumsvorbehalt

1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Firma AUFWÄRTS.

Garantie

1) Holz ist ein Naturprodukt, das Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmässigkeiten aufweisen 

kann. Naturbedingte Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder 

gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten soweit diese in der Natur 

der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu 

Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können

ungleichmässig aussehen. Ebenfalls kann im Verlaufe der Zeit und je nach Licht-/Sonneneinwirkung die 

Oberfläche aufhellen/nachdunkeln. Dies sind keine Mängel. In solchen Fällen können keine 

Garantieansprüche gegenüber der Firma AUFWÄRTS geltend gemacht werden.

Anwendbares Recht

1) Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AUFWÄRTS unterliegen dem Schweizer 

Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Firma AUFWÄRTS.

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