AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Firma AUFWÄRTS
Weidstrasse 4, 6343 Rotkreuz
Stand 04.01.2018
Allgemeines, Geltungsbereich
1) Diese AGB sind integrierter Bestandteil jedes Verkaufsabschlusses mit der Firma AUFWÄRTS. Die
Lieferungen, Leistungen und Angebote von AUFWÄRTS erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2) Unseren AGB’s entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen anerkennen wir nur, falls wir
diesen ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt haben
3) Ergänzend zu diesen AGB gelten die Bestimmungen des OR und der SIA.
Vertragsabschluss
1) Alle Angebote der Firma AUFWÄRTS sind freibleibend, bis der Kunde eine Auftragsbestätigung erhalten
hat.
2) Die rechtlichen Grundlagen zum Angebot gelten alle SIA Normen, insbesondere
die SIA Normen 118, 251, 253, und 118/253.
3) Nach Bestelleingang bei der Firma AUFWÄRTS erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, in welcher
Lieferumfang, Verkaufspreis, Zahlungsmodus, Lieferzeit und Lieferort sowie allfällige zusätzliche Spesen
(z.B. bei Auslandlieferung Zoll etc.) verbindlich festgehalten sind.
4) Allfällige Abweichungen zur AGB der Firma AUFWÄRTS sind nur gültig, wenn sie von der Firma
AUFWÄRTS unterzeichnet und dem Werkvertrag als integrierender Bestandteil beigelegt sind.
Auslieferung der Ware
Bei Lieferungen an den Kunden werden die Transportkosten separat offeriert und verrechnet. Die Ware wird
durch uns transportgerecht verpackt. Das Transportrisiko kann bei Wunsch zusätzlich versichert werden.
Lieferfrist
1) Die Lieferfrist für Parkett-Treppentritte ca. 10 Arbeitstage ab Parkettanlieferung des Kunden, Massklarheit
und Unterzeichnung der Auftragsbestätigung. Lieferzeiten werden bei Auftrags-eingang bestätigt.
2) Die Lieferfrist für Massivholz-Treppentritte ca. 4 Wochen ab Massklarheit und Unterzeichneung der
Auftragsbestätigung. Lieferzeiten werden bei Auftragseingang bestätigt.
3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der
Firma AUFWÄRTS die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören
insbesondere Brand, Streik, Aussperrung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen usw., auch wenn sie
bei Zulieferern eintreten – hat die Firma AUFWÄRTS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma AUFWÄRTS die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird die Firma
AUFWÄRTS dem Kunden schnellstmöglich mitteilen.
3.) Liefer- und Leistungsverzögerungen, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, müssen von diesem
zeitgerecht an die Firma AUFWÄRTS gemeldet werden. Mehrkosten im Zusammenhang mit dieser
Terminverzögerung können von der Firma AUFWÄRTS dem Auftraggeber verrechnet werden.
Montagebedingungen
Die Baustelle muss eine ungehinderte Zufahrt zum Gebäude und für die Montage ein ungehindertes Arbeiten
ermöglichen. Der Auftraggeber hat kostenlos folgendes zur Verfügung zu stellen: die erforderlichen Gerüste,
Baukrane, ab 4 Stockwerken (inkl. Erdgeschoss) einen Aufzug, Elektro-Steckdosen innerhalb 50m von der
Montagestelle, Licht, einen geeigneten abschliessbaren Raum für das Montagematerial, einen geeigneten
Lagerplatz für die vom Auftraggeber angelieferten Bauteile (falls nicht abschliessbar lehnt die Firma
AUFWÄRTS allfällige Schäden durch Dritte ab). Allfällige Terminverschiebungen und Mehrkosten infolge
Nichteinhaltung der obigen Baustellenanforderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wartezeiten und
Mehrkosten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. Nichteinhaltung von Anlieferzeiten, fehlende oder
mangelhafte Materialanlieferungen, unsauberer Treppengrund etc.) kann die Firma AUFWÄRTS dem
Auftraggeber zum im Werkvertrag vereinbarten Regie-Stundensatz von 85.00 CHF/Std und einer Kilometer
Entschädigung von 0.70 CHF/km verrechnen.
Zahlungsbedingungen
1) Der Rechnungsbetrag ist spätestens innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
2) Der Käufer gerät ohne weitere Erklärung von der Firma AUFWÄRTS nach dem Fälligkeitstag in Verzug,
soweit er bis dahin nicht bezahlt hat. Ab diesem Zeitpunkt werden zusätzlich 5 % Verzugszinsen und
Mahngebühren von CHF 30 fällig. Bei einer 2ten Mahnung bei einem Verzug um mehr als 10 Tagen nach
Zahlungsziel werden weitere 60 CHF Mahngebühren (gesamthaft 90 CHF) und weitere Verzugszinsen von
5% fällig. Bei einer 3ten Mahnung bei einem Verzug um mehr als 20 Tage nach Zahlungsziel werden weitere
90 CHF Mahngebühren (gesamthaft 180 CHF) und weitere Verzugszinsen von 5% fällig. Bei nicht Beachtung
der 3ten Mahnung werden nach mehr als 30 Tagen nach Zahlungsziel ohne weitere Hinweise rechtliche
Schritte wie die Betreibung und/oder das Handwerkerpfandrecht eingeleitet. Sämtliche damit entstandenen
Kosten werden dem Kunden von der Firma AUFWÄRTS vollumfänglich verrechnet.
3.) Abzüge stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von der Firma AUFWÄRTS bewilligt wurden. Abzüge dürfen nur auf dem jeweiligen Auftrag
vorgenommen werden. Ausser es besteht eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung.
4) Sofern die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
ausserdem ausgeschlossen, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zur Erheblichkeit des Mangels
bzw. dem zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwand steht.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers bleiben dadurch unberührt.
5.) Für Kunden, die wiederholt gemahnt werden müssen behalten wir uns vor, die Zahlungskonditionen zu
unseren Gunsten anzupassen.
Abnahme
1) Der Kunde muss die Ware bei Entgegennahme sofort prüfen.
2) Allfällige Reklamationen sind bei den Treppentritten schriftlich innerhalb 3 Arbeitstagen nach Lieferung
respektive Montage an die Firma AUFWÄRTS zu richten. Spätere Mängelrügen können nicht mehr
berücksichtigt werden. Die Firma AUFWÄRTS wird mit dem Kunden die notwendigen Nacharbeiten
vereinbaren und rasch möglichst ausführen.
3.) Bei Montagearbeiten meldet die Firma AUFWÄRTS dem Auftraggeber die Fertigstellung der
Montagearbeiten. Diese erstellen gemeinsam ein Abnahmeprotokoll, allfällige Mängel werden inklusive
Nachbesserungs-Termin bzw. wenn Nachbesserung nicht möglich ist inkl. Preisnachlass notiert und von
beiden Parteien unterzeichnet. Bei marginalen Mängeln, welche den Nutzen nicht wesentlich einschränken,
ist die Firma AUFWÄRTS zur sofortigen Rechnungsstellung berechtigt, andernfalls nach dem erfolgten
Nachbesserungs-Termin. Schwerwiegende Mängel müssen im Abnahmeprotokoll entsprechend
gekennzeichnet werden. Nimmt der Auftraggeber an der Bauabnahme nicht teil, so muss er innert 3 Tagen
ab dem vereinbarten Bauabnahmetermin allfällige Mängel schriftlich an die Firma AUFWÄRTS melden,
ansonsten gilt das Werk als mangelfrei genehmigt. Vorbehalten bleiben verdeckte Mängel gemäss SIA.
Eigentumsvorbehalt
1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Firma AUFWÄRTS.
Garantie
1) Holz ist ein Naturprodukt, das Farbdifferenzen und wachstumsbedingte Unregelmässigkeiten aufweisen
kann. Naturbedingte Abweichungen in Struktur und Farbe zwischen Teilen eines Möbelstückes oder
gegenüber anderen Möbelstücken aus dem gleichen Material bleiben vorbehalten soweit diese in der Natur
der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind. Holz kann sein Volumen ändern, was zu
Verwerfungen, Passungenauigkeiten und Rissbildungen führen kann. Geölte Oberflächen können
ungleichmässig aussehen. Ebenfalls kann im Verlaufe der Zeit und je nach Licht-/Sonneneinwirkung die
Oberfläche aufhellen/nachdunkeln. Dies sind keine Mängel. In solchen Fällen können keine
Garantieansprüche gegenüber der Firma AUFWÄRTS geltend gemacht werden.
Anwendbares Recht
1) Verträge und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AUFWÄRTS unterliegen dem Schweizer
Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Firma AUFWÄRTS.